Allgemeine Geschäftsbedingungen von Laudi Design – nachstehend DESIGNER genannt.
1.
Geltungsbereich
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen DESIGNER und dem/der Auftraggeber+in geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DESIGNER hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2.
Mündliche Nebenabreden haben DESIGNER und der/die Auftraggeber+in nicht getroffen.
2.
Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung
2.1.
Der DESIGNER erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten
die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2.
Sämtliche Arbeiten von DESIGNER, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz
geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§
2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
2.3.
Ohne Zustimmung von DESIGNER dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes
oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.
2.4.
Die Werke von DESIGNER dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als
Zweck des Vertrags nur der vom/von der Auftraggeber+in bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
2.5.
DESIGNER räumt dem/der Auftraggeber+in die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn,
DESIGNER und der/die Auftraggeber+in treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
2.6.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DESIGNER.
2.7.
Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist DESIGNER bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe
der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der/die Auftraggeber+in das Recht auf Urheberbenennung kann DESIGNER zusätzlich zu dem für die Designleistung
geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das
Recht von DESIGNER unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.8.
Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.9.
Der/Die Auftraggeber+in ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DESIGNER nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von DESIGNER formale
Schutzrechte wie z.B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.
2.10.
DESIGNER bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen
Internetpräsenz, Mustermappe etc.), zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den/die Auftraggeber+in hinzuweisen.
2.11.
Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt das Recht von DESIGNER, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im
eigenen Namen geltend zu machen. DESIGNER bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner
Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.
3.
Honorare; Fälligkeit
3.1.
Soweit zwischen Auftraggeber+in und DESIGNER kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat DESIGNER Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.
3.2.
Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3.3.
Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt
sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann DESIGNER Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.
3.4.
Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.
4.
Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung
4.1.
Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage
weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2.
Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von
Rechten (z.B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind vom/von der
Auftraggeber+in zu erstatten.
4.3.
Der/die Auftraggeber+in erstattet DESIGNER die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich
sind.
4.4.
Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4.5.
Die Honorare von DESIGNER können unter Umständen unter die dem/der Auftraggeber+in nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass der/die
Auftraggeber+in abgabepflichtig ist, weist DESIGNER vorsorglich darauf hin, dass der/die Auftraggeber+in gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.
5.
Fremdleistungen
5.1.
Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt DESIGNER im Namen und für Rechnung des/der
Auftraggeber+ins vor. Der/Die Auftraggeber+in ist verpflichtet, DESIGNER hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
5.2.
Soweit DESIGNER auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der/die Auftraggeber+in verpflichtet,
einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der/die Auftraggeber+in stellt DESIGNER im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten,
frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
6.
Mitwirkung des Auftraggebers/der Auftraggeberin; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen
6.1.
Der/Die Auftraggeber+in ist verpflichtet, DESIGNER alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies
betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen
beruhen, hat DESIGNER nicht zu vertreten.
6.2.
Der/Die Auftraggeber+in versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er DESIGNER zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der/Die Auftraggeber+in ist ferner alleine verantwortlich für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der/die Auftraggeber+in nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein,
so stellt der/die Auftraggeber+in DESIGNER im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.3.
Für DESIGNER besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen.
Mehrkosten für Änderungen, die der/die Auftraggeber+in während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der/die Auftraggeber+in.
7.
Datenlieferung und Handling
7.1.
DESIGNER ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an
den/die Auftraggeber+in herauszugeben. Wünscht der/die Auftraggeber+in die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom/von der Auftraggeber+in zu
vergüten.
7.2.
Stellt DESIGNER dem/der Auftraggeber+in Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten
dürfen nur mit Einwilligung von DESIGNER vorgenommen werden.
7.3.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der/die Auftraggeber+in.
7.4.
Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers/der Auftraggeberin entstehen, haftet DESIGNER nicht.
8.
Eigentum und Rückgabepflicht
8.1.
An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an DESIGNER zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere
Vereinbarung getroffen wurde.
8.2.
Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Bei Beschädigung oder Verlust hat der/die Auftraggeber+in die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. DESIGNER bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
9.
Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster
9.1.
Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind DESIGNER Korrekturmuster vorzulegen.
9.2.
Die Produktion wird von DESIGNER nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem/der Auftraggeber+in vereinbart ist. Für diesen Fall ist DESIGNER
berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. DESIGNER haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach
Maßgabe der Ziffer 10.
9.3.
Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind DESIGNER eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu
überlassen, die DESIGNER auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
10.
Gewährleistung; Haftung
10.1.
DESIGNER haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von
wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche DESIGNER auch bei leichter Fahrlässigkeit
haftet.
10.2.
Ansprüche des Auftraggebers/der Auftraggeberin gegen DESIGNER aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.3.
Der/die Auftraggeber+in ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei
Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk
als mangelfrei abgenommen.
10.4.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den/die Auftraggeber+in. Mit der Freigabe übernimmt der/die Auftraggeber+in die Haftung für die technische und funktionsgemäße
Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
10.5.
Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet DESIGNER nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die DESIGNER an Dritte vergibt.
10.6.
Sofern DESIGNER Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt DESIGNER hiermit sämtliche ihm zustehenden
Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den/die Auftraggeber+in ab. Der/Die Auftraggeber+in
verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Designers zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
10.7.
DESIGNER haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder
seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem/der Auftraggeber+in zur Nutzung überlässt. DESIGNER ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen
durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom/von der Auftraggeber+in selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
10.8.
DESIGNER haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urherber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von
Teilen des Werkes oder der Entwürfe. DESIGNER ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese DESIGNER bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
11.
Besondere Bedingungen für Webdesign
Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:
11.1.
DESIGNER erstellt die Website entsprechend einem vom/von der Auftraggeber+in freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von
Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) DESIGNER keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende
Pflege der Website (z.B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zeritfikaten etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten
Vereinbarung.
11.2.
DESIGNER gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist der/die Auftraggeber+in allein verantwortlich. Das gilt auch für vom/von der Auftraggeber+in zur Verfügung gestellte Inhaltselemte der
Website (wie z.B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z.B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach
Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).
11.3.
Ist vereinbart, dass DESIGNER auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z.B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, so wird DESIGNER dies bei Gestaltung und
Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist DESIGNER nicht verantwortlich.
11.4.
Nach Fertigstellung überträgt DESIGNER die Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers/der Auftraggeberin, z.B. durch Heraufladen der Daten auf den vom/von der Auftraggeber+in zugänglich
gemachten Server oder Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers/der
Auftraggeberin beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 10.3.). Der/Die Auftraggeber+in ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten
Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.
11.5.
DESIGNER ist nicht verpflichtet, dem/der Auftraggeber+in den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von DESIGNER verwendeten Tools solcher von DESIGNER programmierten Elemente der
Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertig gestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht der/die Auftraggeber+in die Herausgabe des
Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom/von der Auftraggeber+in zu vergüten.
12.
Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO
DESIGNER erhebt Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und
Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht,
sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Der/Die Auftraggeber+in ist berechtigt, Auskunft der bei DESIGNER über den/die Auftraggeber+in gespeicherten Daten zu
beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Der/Die Auftraggeber+in kann DESIGNER dazu unter
….[julia.musterfrau@designer.de]…. oder …[Musterstraße 1, 12345 Musterstadt]… erreichen. Dem/Der Auftraggeber+in steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
13.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist Lübeck.
14.
Schlussbestimmungen
14.1.
Gerichtsstand ist Lübeck, sofern der/die Auftraggeber+in Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der/die Auftraggeber+in juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. DESIGNER ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu
klagen.
14.2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
14.3.
Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.
14.4.
Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: 01. August 2019